Ich darf darauf hinweisen, dass der Besuch der Sommer-Regelschulung für alle aktiven Schiedsrichter und Beobachter verpflichtend ist. Sollte der Termin im eigenen Gebiet nicht möglich sein, wäre eine alternative Schulung selbständig zu wählen, an mich sind keinerlei Nachrichten notwendig, da ich ohnehin Anwesenheitslisten führe. Bitte beachten: Es gibt keinen Ersatztermin!
Mit kollegialen Grüßen Johann Hechtl, Regel- und Schulungsreferent
Alle Personen im Kollegium, welche aktuell kein Bild im System haben, werden gebeten ein neues Foto aufzunehmen und im System anzulegen.
Damit wir ein einheitliches Auftreten haben, werden alle Kollegen und Kolleginnen ersucht, die Bilder im Trainingsanzug vom steirischen Fußballverband aufzunehmen! Es sind ausschließlich Bilder erlaubt, welche ein professionelles Erscheinungsbild repräsentieren!
Als Erinnerung für die digitalen Ausweise für Verbandsfunktionäre und Schiedsrichter in der Fußball Mobile App. Diese ersetzen die Checkkarten-Ausweise.
Wie kommt man zum Ausweis?
Sollte der Bereich Ausweis noch nicht vorhanden sein, muss die App aktualisiert werden.
Sollten Probleme/ Fragen aufkommen: Bitte zuerst im Gebiet bearbeiten (technisch-affine Kollegen) und erst dann gesammelt die Fragen an mich zu senden.
Beste Grüße, Dominik Riegelnegg Referent Innovation, Change Management & Administration
Ich hoffe, ihr konntet geruhsame Weihnachtstage verbringen und seid gut ins neue Jahr gerutscht: Für 2026 wünsche ich euch allen Gesundheit, Zufriedenheit und natürlich einen guten Pfiff!
Im Auftrag und Namen der Schiedsrichterkommission des StFV teile ich mit, dass die Einzahlung des Mitgliedsbeitrags für das Jahr 2026 gemäß § 4, Absatz 4 der erg. GO bis längstens 15. April 2026 zu erfolgen hat (Einlangen auf dem Konto).
Die Höhe des Mitgliedsbeitrags beträgt unverändert:
€ 75,- für aktive Schiedsrichter und Beobachter
€ 40,- für unterstützende Mitglieder
Kontoverbindung: Stmk. Sparkasse, IBAN: AT16 2081 5004 0074 3902 Wichtiger Hinweis zur Überweisung: Seit Oktober des Vorjahres ist die neue Zahlungsverkehrsrichtlinie, dass bereits bei Beauftragung einer Überweisung eine Prüfung auf Übereinstimmung des korrekten Kontowortlautes des Empfängers erfolgen muss, in Kraft getreten. Die korrekte Kontobezeichnung lautet: Steirischer Fußballverband. Es handelt sich jedoch weiterhin um das Konto des Schiedsrichterkollegums! Bitte lasst euch nicht irritieren, wenn beispielsweise eine Fehlermeldung kommt, wenn Fussballverband statt Fußballverband eingegeben wird. Die o.a. IBAN ist unverändert und wird die Überweisung am richtigen Konto des Schiedsrichterkollegiums einlangen. Bei etwaigen Unsicherheiten könnt ihr euch selbstverständlich gerne bei mir melden.
Als Verwendungszweck unbedingt "Nachname Vorname, MB 2026" anführen, um eine einfache und korrekte Zuordnung der Einzahlungen zu gewährleisten und mögliche unnotwendige Mahnungen zu vermeiden.
Ich darf darauf hinweisen, dass gemäß Beschluss der SR-Kommission vom 25.6.2020 die Überweisung von aktiven Schiedsrichtern und Beobachtern ausschließlich aufgrund dieser Information über die Homepage zu erfolgen hat und grundsätzlich keine Zahlscheine mehr übermittelt werden.
Unseren geschätzten unterstützenden Mitgliedern wird die Vorschreibung des Mitgliedsbeitrages 2026 in mittlerweile gewohnter Weise gemeinsam mit unserem Newsletter bis längstens März per Post zugestellt werden.
Mit kollegialen Grüßen und in Erwartung eurer verlässlichen Erledigung!
Am 19.11.2025 haben Christian Steindl und Stefan Meßner im Rahmen der Sportfunktionärsehrung 2025 im weißen Saal der Grazer Burg jeweils für ihre Verdienste um den steirischen Fußball von Landeshauptmann Mario Kunasek -bzw. den Sportdachverbandspräsidenten Stefan Herker, Christian Purer und Gerhard Wittmann das Landesehrenzeichen in Gold überreicht bekommen. Eine durch die Benennung als wesentliche Säulen der Gesellschaft unsere beiden Preisträger aber auch das Schiedsrichterwesen per se in hohem Maße würdigende Auszeichnung, wofür Christian und Stefan mit einem begleiteten Dankeschön herzlich gratuliert wird.