Regeln

Neuigkeiten vom Regelreferenten

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Vorladung zu Sitzungen der Strafausschüsse - Erscheinungspflicht

An alle Kolleginnen und Kollegen!

Sollte ein SR (oder ggf. auch ein Beobachter) eine Vorladung als Zeuge zu einer Sitzung eines Strafausschusses erhalten, so ist dieser zu entsprechen.

Eine Spielbesetzung stellt keinen Hinderungsgrund dar, sollte die Vorladung kurzfristig einlangen, so ist unverzüglich der Besetzungsreferent davon zu informieren, da dieser Vorladung zum Strafausschuss jedenfalls vorrangig nachzukommen ist.
Solle ein begründeter Hinderungsgrund vorliegen (z.,B. Krankheit), so ist dies unverzüglich der Geschäftsstelle des St.F.V. mitzuteilen (zweckmäßiger Weise als Antwort auf das E-Mail für die Vorladung). 

Wenn ohne entsprechender Begründung dieser Einladung zur Sitzung nicht Folge geleistet wird, ergeht eine Meldung an das Disziplinarreferat.

Alle Kollegen werden nochmals daran erinnert, dass in "Fußball-Online" auch der IBAN einzutragen ist, da die Fahrtspesen für die Vorladung ersetzt werden und die Bankverbindung aus dem System generiert wird.

Mit kollegialen Grüßen
Johann Hechtl, Strafa-Beisitzer Senat 1

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Regeltest - Nachtragstermin

An alle Schiedsrichter, die noch keinen oder keinen positiven Regeltest abgelegt haben:

Der 2. offizielle Termin zur Ablegung des Regeltests für die Saison 2025/2026 ist am:

Samstag, 5. April 2025, um 09:00 Uhr
Ort: Dr.-Kapl-Lehrsaal, StFV, Herrgottwiesgasse 134, 8020 Graz

Gemäß Ziffer 2.6.2 der Qualifikationsbestimmungen ist dies die 2. Möglichkeit zur Ablegung eines positiven Regeltests. SR die an keinem der beiden Termine einen positiven Regeltest ablegen, scheiden gemäß Ziffer 2.6.3 der Quali.-Bestimmungen für das kommende Spieljahr (Saison 2025/2026) aus der Qualifikation aus, bzw. können ggf. auch nicht in die Bewertungsgruppe aufgenommen werden.

Mit kollegialen Grüßen
Johann Hechtl, Regel- und Schulungsreferent

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Herrgottwiesgasse 134 | 8020 Graz