An alle Kolleginnen und Kollegen!
Sollte ein SR (oder ggf. auch ein Beobachter) eine Vorladung als Zeuge zu einer Sitzung eines Strafausschusses erhalten, so ist dieser zu entsprechen.
Eine Spielbesetzung stellt keinen Hinderungsgrund dar, sollte die Vorladung kurzfristig einlangen, so ist unverzüglich der Besetzungsreferent davon zu informieren, da dieser Vorladung zum Strafausschuss jedenfalls vorrangig nachzukommen ist.
Solle ein begründeter Hinderungsgrund vorliegen (z.,B. Krankheit), so ist dies unverzüglich der Geschäftsstelle des St.F.V. mitzuteilen (zweckmäßiger Weise als Antwort auf das E-Mail für die Vorladung).
Wenn ohne entsprechender Begründung dieser Einladung zur Sitzung nicht Folge geleistet wird, ergeht eine Meldung an das Disziplinarreferat.
Alle Kollegen werden nochmals daran erinnert, dass in "Fußball-Online" auch der IBAN einzutragen ist, da die Fahrtspesen für die Vorladung ersetzt werden und die Bankverbindung aus dem System generiert wird.
Mit kollegialen Grüßen
Johann Hechtl, Strafa-Beisitzer Senat 1