Werte Kolleginnen und Kollegen,
um vorab die Nachfrage zu minimieren:
Seit dieser Woche gibt es eine Änderung in Fußball Österreich im Bereich der Gebühren!
ACHTUNG!
Zwischen den Fahrtspesen und der NB-Gebühr werden nun die Kilometer (eine Fahrtstrecke) angezeigt, die vom jeweiligen Wohnort zum Sportplatz berechnet wurden. Diese Distanz wird automatisch über einen Routenplaner ermittelt, ist für Einzel-Spielleitungen maßgeblich und zu übernehmen.
Beispiel:
Schiedsrichter-Distanz: 26,7km *2 *0,37€ = 19,76€
Assistenten-Distanz: 6,6km *2 *0,37€ = 4,88€ (Ausnahme Graz - siehe unten!)
Alle Bestimmungen und Gebührenordnungen bleiben aufrecht!
Bei Teamfahrten sind die Kilometer der Mitfahrer logischerweise nicht 1:1 zu übernehmen.
Auszug der Gebühren:
Teamfahrten gelten für alle Klassen (Regionalliga bis 1. Klasse), einschließlich Hallen- und Freiluftturniere. In FBO ist jener Pauschalbetrag einzutragen, den der SR/ASS1/ASS2 erhält.
Alle Weisungen sind unter Formulare bzw. Ergänzungen im Bereich Disziplinar von Kollege Thomas Paier zu finden:
🔗 Gebühren und Allgemeine Informationen (Stand 01.11.2024)
Auszug / Erinnerung: Fahrtkostenersatz laut StFV:
- Die Fahrtkosten für den Fahrer betragen € 0,37/Km, für mitfahrende Kollegen € 0,05/Km.
- Die Berechnung erfolgt auf Basis der zurückgelegten Hin- und Rückfahrt.
- Maßgeblich ist die kürzeste Wegstrecke gemäß Google Maps-Routenplaner.
- Führt die kürzeste Strecke durch den Gleinalmtunnel, ist die Mautgebühr zusätzlich zu verrechnen – jedoch nur bis zur maximalen Pauschale.
- Für Schiedsrichter mit Wohnsitz in Graz, die Spiele innerhalb der Stadt leiten, gilt der offizielle GVB-Tarif von derzeit € 6,20 (für Hin- und Rückfahrt).
- € 6,20 gelten auch für Spielleitungen im eigenen Wohnort.
Grundsätzlich gilt:
Der Schiedsrichter entscheidet, wer fährt und wer mitfährt.
Die Fahrtspesenabrechnung wird künftig verstärkt kontrolliert.
Zuwiderhandlungen werden weiterhin streng bestraft!
Im Namen der Kommission
Dominik Riegelnegg