Mitgliedsbeitrag 2025

Werte Kolleginnen und Kollegen!

Ich hoffe, ihr konntet geruhsame Weihnachtstage verbringen und seid gut ins neue Jahr gerutscht: Für 2025 wünsche ich euch allen Gesundheit, Zufriedenheit und natürlich einen guten Pfiff!

Im Auftrag und Namen der Schiedsrichterkommission des StFV teile ich mit, dass die Einzahlung des Mitgliedsbeitrags für das Jahr 2025 gemäß § 4, Absatz 4 der erg. GO bis längstens 15. April 2025 zu erfolgen hat (Einlangen auf dem Konto).

Die Höhe des Mitgliedsbeitrags beträgt unverändert:

€ 75,- für aktive Schiedsrichter und Beobachter

€ 40,- für unterstützende Mitglieder

Kontoverbindung: Stmk. Sparkasse, IBAN: AT16 2081 5004 0074 3902

Als Verwendungszweck unbedingt "Nachname Vorname, MB 2025" anführen, um eine einfache und korrekte Zuordnung der Einzahlungen zu gewährleisten und mögliche unnotwendige Mahnungen zu vermeiden.

Ich darf darauf hinweisen, dass gemäß Beschluss der SR-Kommission vom 25.6.2020 die Überweisung von aktiven Schiedsrichtern und Beobachtern ausschließlich aufgrund dieser Information über die Homepage zu erfolgen hat und grundsätzlich keine Zahlscheine mehr übermittelt werden. 

Unseren geschätzten unterstützenden Mitgliedern wird die Vorschreibung des Mitgliedsbeitrages 2025 gemeinsam mit unserem Newsletter bis längstens Anfang März per Post zugestellt werden.

 Mit kollegialen Grüßen und den Wünschen für beste Gesundheit!

Gerald Mock

Finanzreferent