Die "SR-Anfänger-Lehrgänge" erfolgen in einer gediegenen Ausbildung durch ein klar strukturiertes Modulsystem.
Wie viele Module soll die Ausbildung nun beinhalten - und was ist deren Inhalt:
Modul 1:
- Regel 1 - Spielfeld
- Regel 2 - Ball
- Regel 4 - Ausrüstung der Spieler
- Regel 7 - Dauer des Spiels
- Regel 8 - Beginn und Fortsetzung des Spiels
- Regel 9 - Ball in und aus dem Spiel
Modul 2:
- Regel 5 - Schiedsrichter
- Regel 6 - Weitere Spieloffizielle
Modul 3:
- Regel 3 - Zahl der Spieler
- Regel 10 - Wie ein Tor erzielt wird
- Regel 15 - Einwurf
- Regel 16 - Abstoß
- Regel 17 - Eckstoß
Modul 4:
- Regel 12 - Fouls und unsportliches Betragen
- Regel 13 - Freistöße
Modul 5:
- Regel 14 - Strafstoß
- Regel 11 - Abseits
Modul 1-5:
- Lauftest
- Online Spielbericht
- Ausschlussbericht (Meldungen bzw. Anzeigen)
- NW- Bestimmungen
Modul 6:
- schriftliche Abschlussprüfung
- Administration
Fakultativ:
Die Probanden müssen die Module 1-5 erfolgreich (mit Zwischenprüfung nach jedem Modul) absolvieren. Die Absolvierung der einzelnen Module ist an eine bestimmte Reihenfolge gebunden. Der Abschluss bildet das Modul 6 mit einer Prüfung - diese kann jedoch erst nach erfolgreich erledigten Modulen 1-5 absolviert werden. In einem dieser Abschnitte erfolgt eine kurze Überprüfung der Deutschkenntnisse, welche unabdingbar für Formulierungen von Anzeigen bzw. Ausschlussberichte sind.
Anforderungsprofile:
- Mindestalter: 15 Jahre
- sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift!
- Bei 12 Minuten Dauerlauf müssen mindestens 1800 Meter zurückgelegt werden
- positives Prüfungsergebnis im Rahmen des Moduls 6
Beizubringen sind:
- Auszug aus dem Strafregister - maximal 3 Monate (oder Dienstausweis für öffentlich Bedienstete)
- amtlicher Lichtbildausweis mit Geburtsdatum
- 2 Passfotos
- ärztliches Attest
WICHTIG: Fehlt einer dieser Punkte, so erfolgt keine Prüfung!
Was kostet der Anfängerlehrgang:
- Der gesamte Kurs - 6 Module - ist KOSTENLOS!
- Jedoch wird am Prüfungstag ein Unkostenbeitrag (Regelbuch, Verbandsbuch, Schiedsrichterwappen, Schiedsrichterausweis) von € 20,- eingehoben.
Wo kann man sich anmelden:
Die Anmeldung zu den einzelnen Kursen der Landeskollegien hat ausschließlich unter www.schiri.at zu erfolgen, da damit automatisch eine Datenbasis erstellt wird.
Wo findet der SR-Anfängerlehrgang statt:
- Modul 1-5 siehe Kommission - Regelreferent!
- Modul 6 Prüfung - Ort: StFV- Herrgottwiesgasse 134, 8020 Graz
schriftliche Abschlussprüfung - Administration
Die Abschlussprüfung wird ausnahmslos nur beim Fixtermin in Graz abgenommen. - Als Beisitzer bei dieser Prüfung wird der Vortragende, Gebietsleiter / Stv. oder der Regelinstruktor hinzugezogen.
- Eine Prüfung wo der Prüfungsreferent alleine ist, wird nicht abgenommen.
- Sollte diese schriftliche Prüfung positiv sein (erreichen von mind. 70 %), folgt eine kurze mündliche Prüfung.
- Ist diese Prüfung auch positiv, so erhält der Proband sofort das Wappen und den vorläufigen SR- Ausweis gemäß dem Stammdatenblatt.
- Die schriftliche Prüfung ist zugleich sein Regeltest.
- Im zuge der Module 1-5 wird ein Lauftest durchgeführt, wo vor der Abnahme die ärztliche Bestätigung- siehe Formulare- beim Gebietsleiter bzw. Regelinstruktor abzugeben ist.
- Weiters muss jeder Proband der am Prüfungstag das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, eine Vollmacht mitbringen, wo der Erziehungsberechtigte bestätigt, dass er sein Hobby als Fußballschiedsrichter ausüben darf.
- Nach positivem Abschluss dieser Prüfung werden die SR-Anfänger zwecks Betreuung an den Nachwuchsreferenten übergeben.
Auszug aus der Geschäftsordnung:
9.5.1 Der Nachwuchsreferent ist, unabhängig von Alter und Talent des Schiedsrichter-Anfängers, grundsätzlich für die Betreuung aller neu in das Kollegium aufgenommenen Schiedsrichter zuständig. Darüber hinaus hat er förderungswürdige Nachwuchsschiedsrichter bis zu einer möglichen Aufnahme in den Talentekader zu betreuen. Zur Gewährleistung einer profunden Ausbildung der Schiedsrichteranfänger kann er sich eines selbst zu wählenden Personenkreises aus dem Schiedsrichterkollegium bedienen. Bei Berichterstattungspflicht gegenüber der Schiedsrichterkommission ist im Sinne der Qualitätssicherung zudem die Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des Qualifikationsausschusses, den Gebietsvertretern und Spartenleitern vorgesehen. Die Funktion des Nachwuchsreferenten steht einer aktiven Schiedsrichterlaufbahn nicht entgegen. - Praktische Durchführung: Hier erfolgt vom Nachwuchsreferent eine Aufteilung auf die Gebiete an die jeweiligen Nachwuchsbetreuer.
1. Phase:
Die SR-Anfänger leiten zunächst fünf Nachwuchsspiele (max. U 15), wobei sie bei diesen Spielen zu begleiten sind. Sollte eine durchgehende Begleitung in diesem Ausmaß nicht möglich sein, ist jedenfalls bei den ersten drei Einsätzen die Begleitung sicher zu stellen und die übrigen zwei so rasch wie möglich vorzunehmen.
Diese Begleitung sollte nach Möglichkeit von einem Kollegen durchgeführt werden, um einen Überblick über die Entwicklung zu erhalten.
2. Phase:
Nach diesen fünf begleiteten Spielen ist der Nachwuchsreferent über den Nachwuchsbetreuer des Gebietes über den Entwicklungsstand des Kollegen zu informieren, insbesondere ob der Einsatz in höheren Nachwuchsbewerben (U 17 bis U 19) möglich ist.
Aufgrund dieser Information erfolgt vom Nachwuchsreferenten eine Absprache mit dem Besetzungsreferat und nur dadurch wird der Kollege zur Besetzung höherer Altersstufen im Nachwuchsbereich frei gegeben.
Ab diesem Zeitpunkt besteht auch die Möglichkeit, bei entsprechenden Leistungen die SR-Anfänger zu Spielleitungen bei Freundschaftsspielen von Kampfmannschaften heranzuziehen.
Die SR-Anwärter sind weiterhin zu begleiten, wobei sich die Anzahl nach dem jeweiligen Entwicklungsstand richtet und bereits als Vorbereitung für das Prüfungsspiel dienen muss.
Der Begleiter hat sich daher an den Richtlinien zur Leitung von Kampfmannschaften zu orientieren, d.h. speziell im taktischen und läuferischen Bereich, wie auch im Stellungsspiel, ist der SR-Anwärter entsprechend anzuweisen.
Als Mindestanzahl bis zum Prüfungsspiel werden drei Begleitungen erwartet, wobei es zweckmäßig erscheint, wenn zwischen diesen Begleitungen mehrere Spielleitungen zur Festigung liegen.
Einsatz als SR-Assistent:
JEDER SCHIEDSRICHTER IST AUCH SCHIEDSRICHTER-ASSISTENT!
Um den SR-Anwärter als SR-Assistent einsetzen zu können, ist es notwendig, ihn für diese Aufgabe entsprechend vorzubereiten.
Hierzu wird als Teil seiner Ausbildung festgelegt:
Der SR-Anfänger wird in dieser 2. Phase bei zwei Nachwuchsspielen (nach Möglichkeit ab U 17) bzw. Freundschaftsspielen als SR-Assistent eingesetzt.
Diese Einsätze dürfen nicht verrechnet werden, die Besetzung erfolgt nach Möglichkeit in unmittelbarer Umgebung seines Wohnortes.
Der als Schiedsrichter besetzte Kollege hat mit dem SR-Anfänger zeitgerecht die entsprechenden Aussprachen, Unterweisungen in die speziellen Aufgaben als SR-Assistent vorzunehmen und auch nach dem Spiel eine Nachbetrachtung durchzuführen.
Die Erfahrungen sind vom SR an den jeweiligen Nachwuchsbetreuer zu übermitteln.
Nach diesen beiden Einsätzen im Nachwuchsbereich als SR-Assistent wird, bei entsprechendem Verständnis für die Aufgabe, der SR-Anfänger bei einem OL- Spiel als SR-Assistent 2 besetzt. Sollte es notwendig sein, werden vor diesem OL- Einsatz weitere Besetzungen als SR-Assistent im Nachwuchsbereich vorgenommen.
Damit soll bewirkt werden, dass junge Kollegen auch für ihre Tätigkeit als SR-Assistent entsprechend sorgfältig aufgebaut werden.
Prüfungsspiel (Qualifikationsspiel):
Nach Abschluss der beiden Phasen und entsprechend positiver Entwicklung wird der SR-Anfänger vom Nachwuchsreferenten (in Absprache mit dem Nachwuchsbetreuer des zuständigen Gebietes und des Gebietsleiters) zur Absolvierung des Prüfungsspiels vorgeschlagen bzw. frei gegeben.
Der Zeitraum von der SR-Prüfung bis zum Prüfungsspiel richtet sich nach dem Entwicklungsstand des Kollegen, als Mindestanzahl der Spielleitungen sind 20 Einsätze als SR anzustreben.
Die Beobachtung bei diesem Prüfungsspiel erfolgt gem. den Qualifikationsbestimmungen durch einen offiziellen Beobachter.
Die Bestätigung der SR-Anfänger zur "ordentlichen Schiedsrichtern" erfolgt wie bisher gem. den Qualifikationsbestimmungen durch den Qualifikationsausschuss.
3. Phase:
Nach positiver Ablegung des Prüfungsspieles (in begründeten Fällen auch bereits vorher) sind besonders talentierte Kollegen durch den Nachwuchsreferenten zu erfassen und bei Vorliegen der Voraussetzungen (insbesondere Alter) einer weiteren Begleitung zuzuführen, bzw. zur Aufnahme in den Sichtungskader vorzubereiten.
Diese Begleitung hat jedenfalls durch einen entsprechend qualifizierten SR (zumindest Landesliga, vorwiegend aktiv) zu erfolgen.
Diesbezüglich ist eine besonders enge Zusammenarbeit zwischen dem Nachwuchsreferenten, Nachwuchsbetreuer und dem Spartenleiter Talentekader notwendig.
Übrige SR, die aufgrund ihrer Leistungen geeignet sind, in die Bewertungsgruppe aufgenommen zu werden, sind in den Gebieten entsprechend vorzubereiten, d.h. fallweise Begleitung und Analyse ihrer Leistungen.
Für sämtliche Kollegen, die von den Gebietsleitern dem Qualifikationsausschuss für die Aufnahme in die Bewertungsgruppe vorgeschlagen werden (siehe P. 1.3.2 der Qualifikationsbestimmungen), erfolgt eine gemeinsame Schulung durch den Nachwuchsreferenten (Information über den Ablauf, die Voraussetzungen, Beobachtungen, usw.).
Es bleibt dem Nachwuchsreferenten unbenommen, sich jederzeit von der Leistung und dem Niveau der SR-Anwärter zu überzeugen.
Zur Verfügung gestellt werden:
- FIFA Spielregeln
- ÖFB Erläuterungen zu den Spielregeln
- ÖFB Powerpoint 17 Spielregeln plus Zusatzbemerkungen (nur für den Vortragenden)
- Prüfungsunterlagen
- Online-Regeltest
- Wichtige Downloads - "Regelwerk"
Was ist sonst noch zu beachten: Mitgliedsbeitrag: € 75,-
WICHTIG:
- Einfache und einheitliche Schulungsunterlagen für alle "Probanden"
- Die Anwesenheit von Anfang bis zum Ende der einzelnen Modulveranstaltungen ist zu deren Anerkennung unbedingt erforderlich.
- Um dieses Projekt erfolgreich durchführen zu können, müssen für alle beteiligten Personen folgende Begriffe oberstes Gebot sein:
- INFORMATION
- KOMMUNIKATION
- ZUSAMMENARBEIT
- LOYALITÄT
- VERTRAUEN
- ZIELSTREBIGKEIT
- EINSATZBEREITSCHAFT
- REFORMBEREITSCHAFT
- EIN VERNÜNFTIGES MASS AN ENTSCHEIDUNGSHÄRTE
- EIGENINTERESSE haben in diesem Projekt keinen Platz, denn sie fördern vermeidbare Konflikte und die Lösung von Konflikten verbraucht viel persönliche Energie.
Die Schiedsrichterkommission des StFV wünscht allen zukünftigen Anfänger/innen viel Erfolg bei ihrer neuen Freizeitbeschäftigung.
KONSEQUENZ in vielen Bereichen von Anfang an, ist für das Erreichen höherer Ziele aber unabdingbar!