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Eintrittsalter als Schiedsrichter*in; Beschluss der erweiterten SR-Kommission vom 22.05.2024.

Werte Kolleg*innen, die Mitglieder der erweiterten Schiedsrichterkommission haben über Mehrheitsentscheid das Pilotprojekt bezüglich Schiedsrichtergewinnung, welches Probanden mit dem vollendeten zwölften Lebensjahr für eine Schiedsrichterprüfung zulässt, ab sofort beendet. Gleichzeitig ist die in der Geschäftsordnung festgeschriebene Regelung, wonach Proband*innen sich beim Antritt zur Schiedsrichterprüfung im fünfzehnten Lebensjahr befinden müssen, offiziell In Kraft gesetzt.

Wolfgang Eckhardt
Vorsitzender  

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