Aufgrund mehrerer Rückfragen werden die SR erinnert, sich bei Spielleitungen im "Kinderfußball" (U11, U12, darunter wird kein SR besetzt) an folgende Bestimmungen zu halten:
Das "Eindribbeln" von der Seitenlinie, Höhe Mittellinie ist als Spielfortsetzung nur für jene Fälle anzuwenden, wo beim Abstoß (egal von welchem Spieler) oder beim Torhüter-Abspiel (Ausschuss) der Ball ohne einen Spieler oder das Spielfeld in der eigenen Hälfte zu berühren über die Mittellinie geschossen/geworfen wird. Dies ist in den ÖFB-Nachwuchsbestimmungen (§ 28) eindeutig geregelt. Keinesfalls betrifft das Eindribbeln im Bereich der U11 und U12 den Einwurf, dieser ist nach wie vor mit den Händen gemäß IFAB-Spielregel 15 vorzunehmen.
Mit kollegialen Grüßen Johann Hechtl, Regel- und Schulungsreferent
Aus gegebenen Anlässen wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass Übermittlungen von Meldungen, Anzeigen (Ausschlussberichte etc.) gemäß Z. 17 der Durchführungsbestimmungen bis zum nächsten Werktag 12:00 Uhr bzw. nach Wochenendspielen (Freitag bis Sonntag) bis längstens Montag 12:00 Uhr grundsätzlich über Fußball-Online – im Ausnahmefall (Z.B.: Leitungsprobleme) an die E-Mailadresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. – sicherzustellen sind.
Gemäß Beschluss des StFV-Vorstandes vom 24.04.2023 berechtigt ein gültiger StFV-Ausweis die Inhaberin/den Inhaber mit einer Begleitperson zum freien Eintritt bei allen Fußballveranstaltungen (u.a. Meisterschaften und Steirer-Cup) der dem Steirischen Fußballverband angeschlossenen Vereine, ausgenommen Spiele der Bundesliga und des ÖFB-Cups. Somit sind auch alle Heimspiele der StFV-Vereine im Rahmen der Regionalliga-Mitte umfasst.
Die Hotline-Nummer des St.F.V. muss in voller Länge gespeichert werden, da sonst eine Verbindung nicht hergestellt werden kann und das Festnetz im Büro des St.F.V. läutet.
Daher: 0676/88944 1003 (vom Handy und Festnetz).
Die Hotline-Zeiten sind unter folgendem Link abzurufen, es wäre zweckmäßig, auch diesem auf dem Handy zu speichern:
Seit 27. Juli 2021 steht jeweils dienstags in der Zeit von 15 Uhr bis 17 Uhr als Service für Vereine des StFV bzw. Schiedsrichter*innen im Haus des Steirischen Fußballs, Schiedsrichterbüro, 8020 Graz, Herrgottwiesgasse 134, ein Mitglied der Kommission für Schiedsrichterwesen, vorzugsweise Besetzungsreferent Manfred Paul oder Obmann und Frauenreferent Wolfgang Eckhardt, für Fragen, Anliegen, Wünsche etc. persönlich zur Verfügung.