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Neuigkeiten vom Obmann

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Schiedsrichterbüro im Haus des Steirischen Fußballs, Herrgottwiesgasse 134, ab sofort jeden Dienstag von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr besetzt.

Seit 27. Juli 2021 steht jeweils dienstags in der Zeit von 15 Uhr bis 17 Uhr als Service für Vereine des StFV bzw. Schiedsrichter*innen im Haus des Steirischen Fußballs, Schiedsrichterbüro, 8020 Graz, Herrgottwiesgasse 134, ein Mitglied der Kommission für Schiedsrichterwesen, vorzugsweise Besetzungsreferent Manfred Paul oder Obmann und Frauenreferent Wolfgang Eckhardt, für Fragen, Anliegen, Wünsche etc. persönlich zur Verfügung.

 

Wolfgang Eckhardt

Vorsitzender der Kommission für

Schiedsrichterwesen

Eigenverantwortung bezüglich eventueller Meldepflicht gegenüber dem Wohnsitzfinanzamt

Die Kollegiumsführung weist zum wiederholten Mal alle aktiven Schiedsrichter und Beobachter des Landesverbandes ausdrücklich darauf hin, dass anlässlich ihrer schiedsrichterlichen Tätigkeit erhaltene Aufwandsentschädigungen gegebenenfalls dem Wohnsitzfinanzamt gemeldet –respektive erklärt werden müssen. Für die korrekte Vorgangsweise ist jeder Kollege selbst verantwortlich. Sollten die Einkünfte daraus auch weit unter den bekannten Obergrenzen liegen, wird die penible Auflistung –bzw. Evidenzhaltung der Einsätze inklusive Wegstrecke, Trainingsteilnahmen und anderer dem Schiedsrichteramt geschuldeter Verpflichtungen empfohlen.

Für das Schiedsrichterkollegium

Wolfgang Eckhardt

Obmann

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Herrgottwiesgasse 134 | 8020 Graz