Die Kollegiumsführung weist zum wiederholten Mal alle aktiven Schiedsrichter und Beobachter des Landesverbandes ausdrücklich darauf hin, dass anlässlich ihrer schiedsrichterlichen Tätigkeit erhaltene Aufwandsentschädigungen gegebenenfalls dem Wohnsitzfinanzamt gemeldet –respektive erklärt werden müssen. Für die korrekte Vorgangsweise ist jeder Kollege selbst verantwortlich. Sollten die Einkünfte daraus auch weit unter den bekannten Obergrenzen liegen, wird die penible Auflistung –bzw. Evidenzhaltung der Einsätze inklusive Wegstrecke, Trainingsteilnahmen und anderer dem Schiedsrichteramt geschuldeter Verpflichtungen empfohlen.
Für das Schiedsrichterkollegium
Wolfgang Eckhardt
Obmann